01Warum das Datum zählt
Im Steuerrecht gilt für Angestellte das Zahlungsprinzip: Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem du sie bezahlst. Eine Überweisung am 30. Dezember wirkt also für 2026, dieselbe Überweisung am 2. Januar erst für 2027. Für Höchstbeträge, die jedes Jahr neu gelten, heißt das: Was du 2026 nicht nutzt, ist weg.
Die Grundlagen, also Pendlerpauschale, Homeoffice und Arbeitsmittel, findest du in den 9 Hebeln für Angestellte. Hier geht es nur um das, was bis Jahresende noch zu tun ist.
02Die Liste bis 31.12.
Einzahlungen bis 31.12. zählen für 2026, bis zum Höchstbetrag von 30.826 € abzüglich deiner Rentenbeiträge. Bei 42 % Grenzsteuersatz holst du dir einen großen Teil zurück. Mehr zur Basisrente
Ungenutzten Rahmen kannst du über eine Einmalzahlung aus dem Weihnachtsgeld füllen. Sprich vor der Dezember-Abrechnung mit deinem Arbeitgeber. Zur bAV
Brauchst du einen neuen Laptop, Fachbücher oder eine Fortbildung? Bis 800 € netto pro Arbeitsmittel setzt du alles sofort ab, wenn du noch im Dezember zahlst.
20 % der Arbeitskosten ziehst du direkt von der Steuer ab, bis 1.200 € im Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 €. Nur per Überweisung, nie bar.
Hast du Depots bei mehreren Banken, mit Verlust hier und Gewinn dort? Beantrage bis 15. Dezember die Verlustbescheinigung, sonst kannst du die Verluste nicht verrechnen.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung für 2022 noch bis 31.12.2026 freiwillig abgeben. Im Schnitt gibt es rund 1.000 € zurück.

Trag dir den 15.12. und den 31.12. jetzt in den Kalender ein. Die meisten verpassen die Fristen nicht aus Unwissen, sondern weil im Dezember alles andere wichtiger ist.
03Rechenbeispiel: 5.000 € in die Basisrente
- Das Finanzamt: 2.100 €Steuerersparnis bei 42 % · 42 %
- Du: 2.900 €dein echter Aufwand · 58 %
Vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, vorausgesetzt der Höchstbetrag ist noch nicht durch Renten- oder Versorgungswerksbeiträge ausgeschöpft. Die Rente wird im Alter versteuert. Keine Steuerberatung.
04Handwerker und Haushaltshilfe: 20 % direkt von der Steuer
Dieser Hebel wird oft vergessen, dabei wirkt er stärker als viele Werbungskosten: Bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen ziehst du 20 % der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld ab, nicht nur vom Einkommen.
| Was | Abzug von der Steuer | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Handwerker (Maler, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Reparaturen) | 20 % der Arbeitskosten | 1.200 € (bei 6.000 € Arbeitskosten) |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst) | 20 % der Arbeitskosten | 4.000 € (bei 20.000 € Kosten) |
| Minijob im Haushalt | 20 % der Kosten | 510 € |
- Rechnung prüfen: Arbeitskosten und Material müssen getrennt ausgewiesen sein. Nur die Arbeitskosten zählen.
- Überweisen, nicht bar zahlen: Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
- Timing nutzen: Ist der Höchstbetrag 2026 schon erreicht, lohnt es sich, die nächste Rechnung erst im Januar zu bezahlen. Ist noch Luft, gehört die Überweisung vor den 31.12.
Als Mieter kannst du übrigens auch deinen Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen.
05Für Anleger: Den Freibetrag nicht verschenken
Jeder hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr, Paare 2.000 €. Was davon bis 31.12. nicht genutzt ist, verfällt. Wer ETFs mit Kursgewinnen im Depot hat, kann den Rest gezielt nutzen: Anteile verkaufen, Gewinn steuerfrei mitnehmen und direkt wieder kaufen.
Der Trick dahinter: Durch den Rückkauf steigt dein Einstandskurs. Der Gewinn, den du jetzt steuerfrei realisierst, muss später nicht mehr versteuert werden. Kosten für Kauf und Verkauf solltest du gegenrechnen.
Vereinfacht: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Anfang Januar zieht die Bank außerdem die Vorabpauschale für deine ETFs ein. Lass dafür etwas Geld auf dem Verrechnungskonto. Keine Steuerberatung.
06Und 2027? Jetzt schon vorbereiten
- Altersvorsorgedepot: Ab 01.01.2027 gibt es bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Wer im Januar startet, nutzt das volle Jahr. Zum Altersvorsorgedepot
- Riester prüfen: Bestehende Verträge lassen sich übertragen. Den Zulagenantrag für 2024 kannst du noch bis 31.12.2026 stellen. Riester ab 2027
- Freistellungsauftrag: 1.000 € pro Person, 2.000 € für Paare. Verteil ihn auf die Banken, bei denen du wirklich Erträge hast.
- Steuererstattung anlegen: Was im Frühjahr zurückkommt, direkt in den Sparplan statt aufs Girokonto.